Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Auftragsbearbeitung / Auftragskomposition

Zwischen dem Auftraggeber einer Komposition oder eines Arrangements
und
Andreas Bürgel, Sohnreyweg 5, 30926 Seelze (im folgenden Aufragnehmer genannt)
wird folgende Vereinbarung getroffen:

Der Auftraggeber bestellt eine Bearbeitung / ein Arrangement eines musikalischen Werks bzw. eine
Originalkomposition im eigenen Namen und auf eigene Rechnung laut den folgenden Vertragsbedingungen.
Darüber hinaus regelt diese Vereinbarung die Übertragung von Leistungsschutzrechten gemäß § 6 dieses
Vertrags.
Diese AGBs sind Teil der Auftragsbestätigung des Auftragsnehmers und gelten vom Auftraggeber als
anerkannt, wenn der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nicht widersprochen
wird (jeweils per eMail ausreichend).

§ 1 Begriffsbestimmungen, Auftragserteilung

1. Die Begriffe „Auftrag“, „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen.
„Auftragnehmer“ bezeichnet denjenigen Vertragspartner, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen Vertragspartner, der die Hauptleistung erhält und die Vergütung zu zahlen hat.

2. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich, abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers haben nur Gültigkeit, soweit Auftragnehmer und Auftraggeber diese schriftlich (per eMail ausreichend) bestätigt haben.

§ 2 Lieferfrist

1. Von einer zu befürchtenden Lieferverzögerung muss der Auftragnehmer unverzüglich Kenntnis geben.
Die Lieferung ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten an den Auftraggeber zu senden. Ist in der
Auftragsbestätigung ein Termin benannt worden, ist dieser bindend. Die Lieferung erfolgt in der Regel digital im pdf-Format entweder an eine eMail-Adresse oder – alternativ dazu – in Form der Zurverfügungstellung eines Downloadlinks.

§ 3 Lieferung, Gewährleistung

1. Warenlieferungen müssen den Anforderungen laut Auftragserteilung entsprechen und frei von handwerklichen Mängeln sein. Sollten solche Mängel nachweisbar sein, hat der Auftraggeber ein selbstverständliches Recht auf Nachbesserung.

2. Der Auftragnehmer sichert zu, dass beauftragte Kompositionen persönlich erstellt sind und kein Eingriff in fremde Urheberrechte oder andere Rechte Dritter vorliegt.
Mit der Beauftragung einer Bearbeitung (eines Arrangements) eines urheberrechtlich geschützten Werks gewährleistet der Auftraggeber, dass er alle notwendigen Genehmigungen von beteiligten Urhebern und Verlagen eingeholt hat. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hier insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 4 Abnahme, Rechnung, Zahlung

1. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung schriftlich begründet abgelehnt wird oder wenn sie zuvor schriftlich dem Auftragnehmer bestätigt wird (per eMail ausreichend).

2. Nach der Abnahme ist der Rechnungsbetrag umgehend fällig.

§ 5 Mehraufwand

1. Fordert der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf besondere Vergütung, die individuell dem Mehraufwand entsprechend schriftlich festgehalten und Bestandteil des Gesamtauftrags wird.

§ 6 Übertragung von Leistungsschutzrechten und Nutzungsrechten am Urheberrecht

1. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber das einfache Recht, das vertragsgegenständliche Werk öffentlich aufführen zu dürfen.

2. Außerdem überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht, das Werk auf Tonträgern zu verwerten, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie das Recht, die entsprechenden Produktionen zu senden.

3. Die Übertragung dieser Rechte erfolgt nur dann exklusiv, wenn eine Exklusivität zuvor vertraglich für das Werk vereinbart worden ist.

4. Die Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte ist in dem vereinbarten Honorar enthalten.

 

§ 7 Schlussbestimmung

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Vertragspartner werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist Hannover.